[ Auszug: (1) Das Vormundschaftsgericht und das Familiengericht haben ihre
Anordnungen zu �ndern, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes
nachhaltig ber�hrenden Gr ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverh�ltnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]